Das WAM ist bemüht, allen Interessent:innen den bestmöglichen Service zum Erwerb von Eintrittskarten und Waren im Shop zu bieten. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Erwerb, Reservierung von Eintrittskarten des WAM oder für im Shop angebotene Waren. Das WAM behält sich vor, pro Interessent:in nur eine limitierte Anzahl an Eintrittskarten und ausstellungsbezogenen Waren (wie z.B. Katalogen) auszugeben.
Eintrittskarten für Ausstellungen und Veranstaltungen des WAM sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten an den Kassen und Kassenautomaten des WAM erhältlich.
Ermäßigte Eintrittskarten können nur Personen erwerben, die einem begünstigten Personenkreise angehören. Ein Rechtsanspruch, dass bestimmte Personengruppen ermäßigte Eintrittskarten erhalten, besteht nicht. Das WAM behält sich vor, an den eigenen Kassen ermäßigte Eintrittskarten für einen größeren Personenkreis anzubieten. Pro Interessent:in wird nur eine ermäßigte Eintrittskarte abgegeben. Ermäßigte Eintrittskarten sind ohne belegenden Lichtbildausweis oder ohne das Erreichen der Mindestgruppengröße ungültig. Bei unberechtigter Inanspruchnahme einer ermäßigten Eintrittskarte wird der Unterschiedsbetrag zu einer regulären Eintrittskarte eingehoben oder Sie können des WAM verwiesen werden. Der Kaufpreis der Eintrittskarte wird dann nicht rückerstattet.
Die Zahlung vor Ort erfolgt in Euro in bar, mit Bankomatkarte oder mit bei den Kassen und Kassenautomaten angegebenen Kreditkarten/Zahlungsarten.
Die Eintrittskarten sind abhängig von der Art des Kaufs folgendermaßen gültig:
Reguläre Eintrittskarten gelten nur am Tag des Kaufs, der auf der Eintrittskarte aufgedruckt ist.
Die Eintrittskarte berechtigt nur zur Besichtigung aller zum Zeitpunkt des Besuches den Besucher:innen jeweils offenstehenden Ausstellungen und Räumen im WAM. Es kann wegen des Erreichens der Kapazitätsgrenzen zur zeitweiligen Schließung von einzelnen Sälen, Ausstellungen oder des gesamten Museums kommen. Das WAM behält sich vor, aus sachlichen Gründen (organisatorische oder konservatorische Gründe, wegen der Wetterbedingungen oder wegen Sonderveranstaltungen) gewisse Bereiche zeitweise zu sperren. Derartige Einschränkungen berechtigen nicht zur Rückgabe bereits erworbener Eintrittskarten. Das WAM kann das Programm (Führungen, Ausstellungen, Vorträge) in einer für die Besucher:innen zumutbaren Weise ändern.
Wird eine Führung oder sonstige Sonderveranstaltung, deren Titel auf der Eintrittskarte aufgedruckt ist und zu deren alleinigem Besuch Eintrittskarten erworben wurden, durch eine andere ersetzt, verschoben oder abgesagt, so werden dafür bereits erworbene und nicht genutzte Eintrittskarten vom WAM zurückgenommen. Im Übrigen sind beschränkte Besichtigungsmöglichkeiten aufgrund vorübergehender Schließung der Ausstellungen sowie Absagen von Führungen oder sonstigen Sonderveranstaltungen, aus konservatorischen Gründen (wie bei anhaltendem Regenwetter oder Schneefall) kein Grund für eine Zurücknahme von Eintrittskarten.
Ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten, ein Ersatz für wie auch immer abhanden gekommene Eintrittskarten oder für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten und Führungen kann nicht geleistet werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die den Führungsbeginn versäumen, erst knapp vor Schließung des WAM eintreffen und denen infolge eines etwaigen Andranges oder einer etwaigen Überlastung oder kurzfristigen Schließung einzelner Räume der Zutritt nicht mehr gewährt werden kann.
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten für Ausstellungen und Veranstaltungen des WAM ist nicht gestattet. Im Falle der Weitergabe einer Eintrittskarte obliegt es dem ursprünglichen Erwerber, darauf hinzuweisen, dass gegenüber allen weiteren Besucher:innen diese AGB des WAM gelten. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen den Besucher:innen einerseits und des WAM andererseits.
Die Öffnungszeiten des WAM sind auf der Website BESUCH – WAM-Wiener Aktionismus Museum angegeben. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr geleistet. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben dem WAM vorbehalten. Die Besucher:innen müssen sich im Voraus selbständig informieren (auf der Website des WAM oder telefonisch), ob zu den gewünschten Zeiten ein Besuch der Ausstellungsräume möglich ist. Aus Änderungen der Öffnungszeiten können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Dem Personal des Museumsdienstes ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuweisen.
Bei Symptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden bitten wir Sie, von einem Museumsbesuch Abstand zu nehmen. Sind die genannten Symptome für das Personal des Museumsdienstes offensichtlich erkennbar, können BesucherInnen mit allen von ihnen zu beaufsichtigenden Kindern des WAM verwiesen werden.
Regenschirme, Stöcke mit Metallspitzen (geeignete Gehhilfen stehen an der Garderobe zur Verfügung), Rucksäcke, die größer als A4 sind, Taschen und Pakete, die größer als A3 sind sowie nasse Kleidungsstücke sind an der kostenlosen Garderobe oder in den kostenlosen Garderobenfächern abzugeben. Zulässige Rucksäcke und Taschen sind seitlich über der Schulter oder vor dem Körper zu tragen. Das WAM behält sich die Entscheidung vor, dass gegebenenfalls auch kleinere Taschen abgegeben werden müssen. Bei Schlechtwetter und bei Sonderausstellungen kann das WAM aus konservatorischen Gründen eine Garderobenabgabepflicht für Oberbekleidung festlegen.
Die Übernahme von Gegenständen zur Verwahrung in der Garderobe kann im Einzelfall, bei 4 gefährlichen oder übergroßen Gegenständen, sowie bei Überfüllung abgelehnt werden. Verfall: Nicht abgeholte Gegenstände (ausgenommen Kleidungsstücke) werden14 Tage nach Abgabe dem Fundamt (in einer Fundbox) übergeben. Innerhalb von drei Monaten werden nicht abgeholte Kleidungsstücke für soziale Zwecke gespendet.
Haftungsausschluss insbesondere Schadenersatzansprüche der Besucher:innen und/oder Käufer:innen aus welchem Rechtsgrund immer, wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschaden, unerlaubter Handlungen oder wegen im Bereich des WAM zurückgelassener, vergessener oder verlorener Gegenstände oder für in den Gratisschließfächern deponierte Gegenstände, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des WAM beruhen. Die Webseite des WAM wurde nach bestem Wissen erstellt und gewissenhaft getestet. Dennoch kann das WAM keine Haftung dafür übernehmen, dass die Funktionen auf der Website fehlerlos sind, dass Fehler behoben werden oder dass die Website und der Server frei von Viren oder anderen schädigenden Programmen, Funktionen o.ä. ist. Inhalte von verwiesenen oder verlinkten Seiten sind ausdrücklich kein Bestandteil der Webseite des WAM. Eine Gewährleistung oder Haftung für Inhalte von verwiesenen Seiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das WAM distanziert sich ausdrücklich von allfällig rechtswidrigen Inhalten auf verwiesenen Seiten und ist für Inhalte sowie Funktionen derartiger Websites nicht verantwortlich. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen und an zur Bearbeitung und zur Verwahrung in der Garderobe übergebenen Sachen sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Für Unternehmer:innen und für Konsument:innen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind, wird das für 1010 Wien zuständige Gericht als zuständiges Gericht für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch soweit es sein Zustandekommen oder seine Auflösung betrifft, vereinbart.
Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen E-Mail-Adresse oder Anschrift rechtswirksam an die von Ihnen in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse oder Anschrift. Sie sind verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben haften Sie für alle des WAM daraus entstehenden Kosten. Sie sind verpflichtet, dem WAM Änderungen des Namens und der Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse und Anschrift, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.
Das WAM behält sich vor, die Hausordnung und die AGB bei Bedarf zu ändern und anzupassen, wobei die Änderung jeweils nur für zukünftige Vertragsabschlüsse Geltung erlangt.
Das WAM behält sich vor, das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Museum für Personen ab 14 Jahren vorzuschreiben. In einem solchen Fall müssen Kinder von 6 bis 14 Jahren einen Mund- und Nasenschutz tragen. Besucher:innen, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, benötigen ein ärztliches Attest über die Befreiung.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs dürfen nur mit einer volljährigen Aufsichtsperson das WAM besuchen. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder und anvertraute SchülerInnen und haben diese während des gesamten Museumsaufenthalts zu beaufsichtigen, um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden und den Museumsbesuch anderer Personen ungestört zu halten.
Das Rauchen – auch mit E-Zigaretten – ist im gesamten WAM verboten.
Die Mitnahme von Tieren ist im WAM untersagt. Ausnahme bildet die Mitnahme von zertifizierten Assistenzhunden. Besucher:innen haben den entsprechenden Ausweis beim Besuch vorzuweisen. Um eine optimale Betreuung vor Ort zu ermöglichen, ist eine Anmeldung erwünscht.
Das Essen und Trinken ist im Museumsgebäude nicht erlaubt. Bei besonderen Vereinbarungen (Kindergeburtstag, Führungen für Kindergarten- und Volksschulgruppen) ist das Verzehren der mitgebrachten Jause im Bereich der Kunstvermittlung möglich.
Besucher:innen müssen Abstand zu den Kunstwerken halten und dürfen diese unter keinen Umständen berühren.
Das Telefonieren ist in den Ausstellungsbereichen des WAM nicht gestattet.
Kinderwagen: Diese sind im gesamten WAM erlaubt. Wickeltische stehen in der WC-Anlage des Nebenraums zur Verfügung.
Das Fotografieren und Filmen zum privaten Gebrauch für nicht kommerzielle Zwecke ist von Seiten des WAM grundsätzlich gestattet. Bitte achten Sie bei Kunstwerken aber auf eine entsprechende Kennzeichnung zu generellen Fotografierverboten. Das WAM weist außerdem darauf hin, dass eine Veröffentlichung von privaten Aufnahmen (insbesondere auch im Internet) sowie eine Nutzung von Aufnahmen außerhalb des privaten Bereichs oder für kommerzielle Zwecke vom WAM gestattet wird und in die Rechte Dritter (Urheber, Nutzungsberechtigte) eingreifen kann. Die Verwendung von Blitzlicht, Stativen und Selfie-Sticks ist nicht gestattet. Bei Sonderausstellungen können besondere Bestimmungen gelten – die Kennzeichnungen in den Ausstellungshallen sind zu beachten. Foto- & Filmgenehmigungen für journalistische, gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke erhalten Besucher:innen vom Pressebüro des WAM. Für die gewerbliche Nutzung von Aufnahmen der Werke der ALBERTINA können sich Besucher:innen an die Reproduktionsabteilung wenden.
Das Zeichnen mit Bleistift und auf Zeichenblöcken (max. Größe: A4) in den Ausstellungsräumen ist nach Maßgabe des Publikumsandrangs grundsätzlich gestattet. Nicht erlaubt sind Tinte, Farbe, Staffeleien, Stühle, das Verwenden von Radiergummi und Spitzer und das Zeichnen, während man auf dem Boden sitzt. Das Verwenden von Klapphockern mit Gummifüßen ist gestattet.
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Das WAM behält sich vor, die Bildaufzeichnungen der Überwachungskameras für behördliche oder gerichtliche Auswertungen den involvierten Rechtsorganen weiterzugeben.
Das WAM behält sich vor, Besucher:innen, die die Hausordnung & AGB nicht beachten oder den zu ihrer Einhaltung getroffenen Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leisten, Personen, die durch ihr Verhalten den übrigen BesucherInnen offensichtlich lästig fallen, oder den Museumsbetrieb stören, Personen, die mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit behaftet sind, Personen, die Waffen oder gefährliche Gegenstände mit sich führen, sowie Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung vom Besuch des Museums auszuschließen. Wird der Ausschließungsgrund erst während des Museumsbesuches wahrgenommen, haben BesucherInnen über Aufforderung der diensthabenden Leitung der Aufsicht das WAM umgehend zu verlassen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Das WAM behält sich vor, Besucher:innen ein dauerndes Hausverbot zu erteilen, falls diese wiederholt den Betrieb stören oder gegen die Hausordnung & AGB verstoßen.
Während des WAM Besuchs ist die Nutzung des Gratis-WiFi gestattet