Hausordnung

Die Hausordnung dient dem Schutz unserer Besucher:innen, Mitarbeiter:innen sowie der Kunstwerke. Mit dem Betreten des Museums anerkennen Besucher:innen die nachstehenden Bestimmungen.

1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Besucher:innen des Wiener Aktionismus Museum sowie für sämtliche öffentlich zugänglichen Innen- und Außenbereiche des Museums. Mit dem Betreten des Museums wird die Hausordnung anerkannt.

2. Verhalten im Museum
Das Museum ist ein Ort der Kultur, Bildung und Begegnung. Besucher:innen haben sichso zu verhalten, dass:
– andere Personen nicht gestört oder gefährdet werden,
– Museumsobjekte und Einrichtungen nicht beschädigt werden,
– der Museumsbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Den Anweisungen des Museumspersonals und des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

3. Schutz der Ausstellungsobjekte
Die ausgestellten Objekte dürfen nicht berührt, beschädigt oder verändert werden. Absperrungen und Sicherheitsmarkierungen dürfen nicht überschritten werden. Das Mitbringen von Gegenständen, die Kunstwerke oder Einrichtungen gefährden könnten, ist untersagt.

4. Kinder und Aufsichtspflicht
Kinder unter 14 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen. Aufsichtspflichtige Personen haften für das Verhalten der ihnen anvertrauten Kinder oder Gruppen.

5. Garderobe und mitgebrachte Gegenstände
Jacken, größere Taschen, Rucksäcke, Regenschirme sowie sperrige Gegenstände dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden und sind im vorgesehenen Schließfachbereich zu verwahren. Für Garderobe und Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Die Aufbewahrung von Koffern oder größeren Gegenständen ist generell nicht möglich. Die Mitnahme von Fahrrädern, Scootern und dergleichen in das Museum ist verboten.

6. Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist grundsätzlich erlaubt, sofern keine anderslautende Kennzeichnung besteht.

Nicht gestattet sind:
– Blitzlicht,
– Stative,
– Selfie-Sticks,
– kommerzielle Foto- oder Filmaufnahmen ohne Genehmigung.

Urheber- und Persönlichkeitsrechte sind von Besucher:innen eigenverantwortlich zu beachten.

7. Essen, Trinken und Rauchen
Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Rauchen sowie die Verwendung von E-Zigaretten sind im gesamten Museumsgebäude verboten.

8. Tiere
Tiere dürfen nicht in das Museum mitgebracht werden. Ausgenommen sind Assistenzhunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Sicherheit
Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen oder gefährlichen Stoffen ist – untersagt. Das Museum behält sich Sicherheitskontrollen vor. Im Falle eines akustischen Alarms wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal. Das Benutzen des Aufzugs ist in einem solchen Fall verboten. Ausgänge, Stiegen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Notausgänge sind nur im Notfall zu benutzen.

10. Ausschluss vom Besuch
Das Museum behält sich vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder des Hauses zu verweisen, insbesondere bei:

– Verstößen gegen die Hausordnung,
– Störung des Museumsbetriebs,
– Gefährdung anderer Personen oder der Sammlungen,
– aggressivem oder diskriminierendem Verhalten,
– alkoholisiertem oder berauschtem Zustand.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

11. Haftung
Besucher:innen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für durch sie verursachte Schäden. Das Betreten des Museums erfolgt auf eigene Gefahr. Das Museum behält sich vor diese Hausordnung bei Bedarf zu ändern und anzupassen.

Stand: Juni 2026

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10. 9. – 10. 1. 2027